Einen Fitness-Studio Vertrag abzuschließen, das bedeutet auch immer Verpflichtungen einzugehen. Es sollte für beide Vertragspartner eine faire Verbindung sein. Pünktlich zum Start des neuen Jahres verzeichnen die Fitness-Studios einen enormen Zulauf und neue Mitglieder werden mit zahlreichen Angebote angelockt. Bevor man sich zur Unterschrift hinreißen lässt, sollte man aber unbedingt auf einige Dinge achten.
Laufzeit des Vertrags
Die Laufzeiten sind von Studio zu Studio, von Kette zu Kette unterschiedlich und man sollte sich im besten Fall vorher realistisch klar machen, wie intensiv und mit welcher Motivation man tatsächlich trainieren möchte. Passive Mitgliedschaften kosten nur unnötiges Geld und bringen leider dem Körper gar nichts. In der Regel werden Laufzeiten von 3, 6, 12 oder 24 Monaten angeboten. Es gilt meist: Je länger der Vertrag abgeschlossen wird, umso günstiger werden die monatlichen Raten.
Finger weg von Verträgen die länger als 24 Monate sind, auch wenn es vom Gesetzgeber erlaubt wurde!
Eine Verlängerung sollte danach entweder explizit neu verhandelt werden oder sich immer um eine deutlich kürzere Laufzeit verlängern (z.B. 1-6 Monate). Stillschweigende Verlängerungen um mehr als ein ganzes Jahr sind sehr grenzwertig und schnell hat man das rechtzeitige Kündigungsdatum vergessen. Wünschenswert ist es, wenn das Studio das Mitglied auf die bevorstehende Verlängerung hinweist, doch das passiert in der Realität eher sehr selten. Hat man den Kündigungszeitraum verpasst, hat man Pech gehabt…
Monatlicher Beitrag und andere Kosten
Der Beitrag ist ein wichtiger Punkt, wenn man sich für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio entscheidet. Laut Gesetz gibt es hier keine Obergrenze und es liegt im Ermessen des Betreibers, was er von seinen Kunden verlangt. Grundsätzlich muss man gesagt werden: Günstig ist nicht gleich schlecht und teuer nicht gleich gut! Somit nicht beim erstbesten Anbieter unterschreiben.
Vorsicht ist geboten, wenn man auf Werbeschildern das Wort „ab“ benutzt (z.B. Monatsbeitrag ab 19,90 Euro). Hier kann noch einiges an Zusatzkosten unter dem Strich abgerechnet werden. Beliebt sind z.B. Trainergebühren, die man nicht braucht oder Pauschalen zur Nutzung der Kurse oder der Duschen. Ebenso beschildern einige Fitnessstudios die Wochenpreise (z.B. Nur 10 Euro pro Woche) und schnell wird es am Monatsende deutlich teurer als in anderen Studios. Diese Lockangebote sind leider erlaubt, denn man setzt die Fähigkeit des Lesens bei den Vertragspartnern voraus und im bundesdeutschen Zivilrecht gilt die so genannte „Vertragsfreiheit„.
Folgende Dinge solltet ihr unbedingt im Vorfeld klären:
** Gibt es eine Anmeldegebühr?
** Gibt es eine wiederkehrende Trainergebühr?
** Sind die Kurse im Preis enthalten?
** Ist das Duschen im Preis enthalten?
** Gibt es außer dem Monatspreis irgendwelche Zusatzkosten?
Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl
Eine spannende Frage ist die Haftung bei Verletzungen während des Trainings. Auch hier sichern sich viele Studiobetreiber bereits im Fitness-Studio Vertrag ab und schließen die generelle Haftung aus. Das ist zwar gesetzlich vertretbar, aber nur wenn ganz eindeutige Fahrlässigkeit vorliegt. Sind die Trainingsgeräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand oder defekt und nicht klar gekennzeichnet, kann eine eventuelle Verletzung ein Grund für Schadensersatz sein. In Einzelfall muss dann die Justiz entscheiden, ob tatsächlich ein Fehlverhalten des Gyms vorgelegen hat.
Nicht schön, aber leider schon vorgekommen, ist der Diebstahl. Auch dieser Punkt muss klar in den Verträgen geregelt werden. Viele Studios, wenn nicht sogar fast alle, schließen eine Haftung bei gestohlenen Gegenständen, Kleidung oder Equipment gänzlich aus. Dies vor dem Gesetzgeber aber nur korrekt, wenn vom Studio kein fahrlässiges Verhalten vorliegt. Defekte und nicht verschließbare Schränke, oder geöffnete Fenster der Umkleiden im Erdgeschoss. Auch hier wird am Ende der Richter das letzte Wort haben…
Meine Tipps:
* Wichtige Wertsachen zu Hause lassen
* Den Schrank IMMER abschließen und niemals Sachen offen liegen lassen.
* Ggf. Autoschlüssel oder Geldbörse mit auf die Trainingsfläche nehmen
Ordentliche Kündigung des Vertrags durch das Mitglied
Eine ordentliche Kündigungsfrist muss im Fitness-Studio Vertrag enthalten sein. Diese ist in der Regel 1-3 Monate vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit. Längere Fristen sollte man auf keinen Fall akzeptieren! Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich per Einschreiben/Rückschein durchgeführt werden.
Meine Tipps:
* Notiert euch den letztmöglichen Kündigungstermin
* Am besten direkt nach Vertragsabschluss kündigen und den Termin nicht verpassen
* Achtet auf automatische Vertragsverlängerungen
* Akzeptiert nur Kündigungsfristen im üblichen Rahmen von 1-3 Monaten
Außerordentliche Kündigung des Vertrags durch das Mitglied
Eine außerordentliche Kündigung setzt auch immer ein massives Problem voraus. Dies ist in der Regel schwer nachzuweisen. Möglich ist diese Art des vorzeitigen Vertragsende natürlich trotzdem, wenn tatsächlich unzumutbare Umstände auftauchen. Beispiele sind z.B. „Belästigungen durch einen Mitarbeiter des Studios“, „Umzug des Studios in einen anderen deutlich entfernteren Ort“ oder „eine schwere Krankheit vorliegt“.
Schwangerschaften nach Vertragsabschluss sind ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Angebote, die eine eventuelle Stilllegung des Vertrags beinhalten, müssen nicht akzeptiert werden.
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist eine außerordentliche Kündigung wegen eines Wohnortswechsels nicht möglich. Die Begründung ist: Es liegen keine unzumutbar hohen Kosten vor und ein Umzug aus beruflichen und/oder privaten Gründen sei „beeinflussbar“. Auch ein Inhaberwechsel ist laut Gesetz kein Grund für eine schnelle Kündigung.
Wenn die bei Vertragsabschluss vorherrschenden Gegebenheiten in der Laufzeit drastisch geändert werden, z.B. die Geräteanzahl nur noch halbiert wird oder die Öffnungszeiten unzumutbar reduziert werden, kann man eventuell mit einer außerordentlichen Kündigung durchkommen. Der Vertragszusatz „Änderungen vorbehalten“ ist in einem solchen Fall laut Gericht zu allgemein und nicht rechtswirksam.
Eine Preiserhöhung beinhaltet in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Man muss allerdings den Betreiber zuvor darauf hinweisen und ihm die Chance lassen, den ursprünglichen Beitrag beizubehalten.
Meine Tipps:
* Im Zweifel muss man sich bei außerordentlicher Kündigung Rechtsbeistand holen
* Versucht vernünftig mit dem Inhaber zu reden… meist hilft das schon.
* Bei Krankheit und Schwangerschaft immer ein ärztliches Attest vorlegen.
* Immer darauf achten, dass Öffnungszeiten, etc. im Vertrag fixiert sind.
Reglungen von Vertrags-Ruhezeiten
Das Fitnessstudio ist auf keinen Fall verpflichtet eine solche Auszeiten-Regelung zu gewähren. Es ist reiner Service und Kulanz durch den Betreiber. Manche räumen eine Pause für Urlaubszeiten von mehr als 2 Wochen ein. Hier muss man bei Vertragsabschluss über die individuelle Regelung verhandeln. Sollte man sich einigen, empfehle ich das Ergebnis unbedingt in den Vertrag aufzunehmen.
Eigene Getränke oder Gym-Getränke?
Es kommt immer wieder vor, das einige Studios den Mitglieder vertraglich untersagen, eigene Getränke mit ins Gym zu bringen. Vielmehr soll man die meist teureren Getränke vor Ort konsumieren. Das Landgericht Stade und das Oberlandesgericht Brandenburg haben allerdings hier ein entsprechendes Gegenurteil gefällt. Doch Achtung! Werden Getränke zu moderaten und normalen Preise, sowie ggf. in einer Flatrate innerhalb des Beitrags angeboten, so gilt dieses Urteil nicht. Ebenso ist es bei möglichen Gefahren durch Glasflaschen, o.ä. Risiko behafteten Behältnissen.
Kleiderordnung
In sehr seltenen Fällen, wollen einige Fitness-Studio einfach anders sein und geben eine gewisse Kleiderordnung vor. Tank-Tops bei Männern sind tatsächlich verboten. Es liegt an dem künftigen Mitglied, ob ihr das akzeptieren könnt oder nicht, da der Betreiber in diesem Fall das Hausrecht besitzt und diese Vorgehensweise auch vertraglich vereinbaren kann.
Übrigens, das Tragen von Sportschuhen und ein Handtuch halte ich für selbstverständlich. Wer das nicht möchte, hat als Mitglied in einem Studio nichts zu suchen und ich kann die Betreiber total gut verstehen.
Meine Tipps:
* Fragt bei Vertragsabschluss nach Preisen und Regelung im Studio
Fazit:
Alles zu beachten ist sicherlich nicht einfach! Grundsätzlich sollten die wichtigsten Dinge wie Beitrag, Öffnungszeiten, Laufzeiten, etc. nicht im Kleingedruckten, sondern gut erkennbar im Vertrag stehen. Die AGBs regeln nur noch grundsätzliche Dinge, müssen aber auch jederzeit eingesehen werden können. Sprecht mit dem Betreiber bei Vertragsabschluss über eure Wünsche und Vorstellungen und meist lässt sich ein guter Weg finden. Denkt immer daran, so ein Fitness-Studio Vertrag wird beiderseitig abgeschlossen und beide Partner haben Rechte und Pflichten. In jedem Fall sollte jede mündliche Vereinbarung auch schriftlich im Vertrag aufgenommen sein, damit daraus später keine Missverständnisse entstehen. In diesem Sinne viel Spaß im Studio.
Text: The Shark
Daten: The Shark
Inhalt Fitness-Studio Vertrag: The Shark
Video: YouTube
Bilder: Pixabay